14 / 04 / 2015 in Karrierewelt
Psychologischer Arbeitsvertrag â Zufriedenheit vertraglich regeln.
Kann man Zufriedenheit am Arbeitsplatz und seine JobwĂŒnsche wirklich vertraglich festlegen? Klingt schön â doch ist es auch die RealitĂ€t?
Am Beginn jedes DienstverhĂ€ltnisses wird meist ein Arbeitsvertrag erstellt, der Art und Ort der TĂ€tigkeit, Arbeitszeit, Verdienst, KĂŒndigungsregelungen und weitere Hardfacts beinhaltet â doch wie sieht es mit einer Zufriedenheitsgarantie aus?
Obwohl der Begriff bereits in der HR-Szene und in Unternehmen bekannt ist, wird das Konzept des psychologischen Vertrages in Ăsterreich und Deutschland bislang noch kaum berĂŒcksichtigt und in die Tat umgesetzt. Das primĂ€re Ziel des psychologischen Vertrages ist es, die wechselseitigen Erwartungen und Verpflichtungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu definieren, die ĂŒber den juristischen Arbeitsvertrag hinausgehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Inhalte wie loyales Verhalten, faire Behandlung, FeedbackgesprĂ€che, Entwicklungsmöglichkeiten und vieles mehr.
Im ersten Schritt des Vertrages versucht man, konkrete Erwartungen und WĂŒnsche der BeschĂ€ftigten auf der einen und des Unternehmens auf der anderen Seite hinsichtlich Work-Balance-MaĂnahmen zusammenzutragen. In weiterer Folge werden diese Erwartungen und Angebote zusammengefĂŒhrt und Umsetzungslösungen auf beiden Seiten erarbeitet und definiert.
Von einem solchen Vertrag können beide Parteien nachhaltig profitieren, wenn die Vertragsinhalte gut definiert und die Leistungsversprechen auch tatsĂ€chlich eingelöst werden. Viele Forschungsarbeiten zeigen, dass erfĂŒllte psychologische VertrĂ€ge fĂŒr die Leistung der Mitarbeiter förderlich sind und signifikant zum Commitment und zur Arbeitszufriedenheit beitragen. Auf der anderen Seite werden Arbeitgeber mit motivierten und engagierten Mitarbeitern belohnt, die mehr Leistung erbringen und zudem loyal sind.
Auch die Personalberatung als wichtige Schnittstelle zwischen Kandidaten und Unternehmen wird sich in Zukunft mit dem Thema Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Relation und dem psychologischen Arbeitsvertrag verstĂ€rkt auseinandersetzen mĂŒssen. Personalberatern sollte bewusst sein, dass sie auch als âZufriedenheitsmanagerâ agieren und im Rahmen eines psychologischen Arbeitsvertrages die Wertschöpfung auf beiden Seiten erhöhen können.
ZurĂŒck zum Blogveröffentlicht von Mag. Christian Geissler
Christian ist der Co-GrĂŒnder und GeschĂ€ftsfĂŒhrer von KERN. Er ist Unternehmer aus Leidenschaft und glaubt an das Potential von Menschen â als Gestalter, VerĂ€nderer und Wegbereiter der Zukunft. Deshalb beschĂ€ftigt er sich laufend mit innovativen ZugĂ€ngen im Bereich Talentmanagement & Recruiting und fördert als Business Angel innovative Start-Ups.